Ein Boden in einer Wohnung und ein Boden in einer Schule sind zwei verschiedene Aufgaben. Nicht, weil das Handwerk ein anderes wäre – sondern weil fast alles drumherum anders ist: die Belastung, der Zeitplan, die Abstimmung und die Frage, was passiert, wenn etwas nicht hält.
Dieser Beitrag richtet sich an Hausverwaltungen, Bauleitungen und Objektverantwortliche, die einschätzen wollen, worauf es bei einer Ausschreibung ankommt.
1. Nutzungsklasse – die Zahl, die alles entscheidet
Bodenbeläge werden in Nutzungsklassen eingeteilt. Für Objekte gelten die Klassen 31 bis 34 (gewerblich), im Wohnbereich reicht meist 21 bis 23.
- NK 31 – gewerblich, mäßig: Hotelzimmer, kleine Büros
- NK 32 – gewerblich, normal: Klassenzimmer, Büroräume, Praxen
- NK 33 – gewerblich, stark: Flure, Treppenhäuser, Verkaufsräume
- NK 34 – gewerblich, sehr stark: Eingangsbereiche, Kaufhäuser
Der häufigste Fehler in Ausschreibungen: Für den gesamten Bau wird eine Klasse festgelegt. Dann liegt im Flur derselbe Belag wie im Büro – und ist nach zwei Jahren durchgelaufen, während im Büro noch alles aussieht wie neu. Flure und Treppenhäuser brauchen grundsätzlich eine Klasse mehr.
2. Brandschutz ist nicht verhandelbar
In Fluchtwegen – und dazu zählen in öffentlichen Gebäuden praktisch alle Flure und Treppenhäuser – gelten Anforderungen an das Brandverhalten. Üblich ist mindestens Cfl-s1, in manchen Fällen mehr.
Entscheidend: Die Klassifizierung gilt für den Aufbau, nicht nur für den Belag. Belag, Klebstoff und Untergrund bilden ein System. Ein zugelassener Belag mit dem falschen Kleber verliert seine Einstufung. Lassen Sie sich die Systemfreigabe des Herstellers geben – nicht nur das Datenblatt des Belags.
3. Der Untergrund kostet mehr Zeit, als alle einplanen
Im Bestand ist der Untergrund fast immer die Unbekannte. Unter dem alten Belag findet sich Klebstoff aus vier Jahrzehnten, gerissener Estrich, Reste einer Ausgleichsmasse oder ein Höhenversatz, den vorher niemand gemessen hat.
Bei Gebäuden bis etwa Baujahr 1990 kommt ein weiterer Punkt dazu: Alte Klebstoffe und Schnittkantenbeläge können Asbest oder PAK enthalten. Das lässt sich nicht mit bloßem Auge beurteilen. Bei Verdacht muss beprobt werden, und die Entsorgung folgt eigenen Regeln. Wer diesen Punkt in der Ausschreibung ausklammert, verschiebt ihn nur – meist mitten in die Bauphase.
Aus der Praxis: Bei Sanierungen im Bestand entfallen erfahrungsgemäß 30 bis 50 Prozent der Arbeitszeit auf den Untergrund. Ein Angebot, das diesen Anteil nicht ausweist, ist entweder unvollständig kalkuliert – oder es kommen Nachträge.
4. Der Zeitplan richtet sich nach dem Betrieb, nicht nach uns
In einer leeren Wohnung arbeitet man durch. In einem laufenden Objekt nicht.
Die Bilder oben zeigen unter anderem ein Gymnasium in der Münchner Innenstadt: vier Treppenhäuser über fünf Etagen, rund 680 Eichenstufen, geschliffen und neu versiegelt. Gearbeitet wurde abschnittsweise in den Ferien – jeder Abschnitt musste am Ende begehbar sein, weil das Treppenhaus der einzige Zugang zu den oberen Etagen war.
Solche Randbedingungen bestimmen den Ablauf stärker als die Fläche. Wer ein Objektangebot vergleicht, sollte deshalb nicht nur auf den Quadratmeterpreis schauen, sondern fragen: Ist die Abschnittsbildung eingerechnet? Sind Wochenend- oder Ferienarbeit berücksichtigt? Wer räumt?
5. Trocknungszeiten lassen sich nicht verhandeln
Ausgleichsmasse, Klebstoff und Versiegelung brauchen ihre Zeit. Ein zu früh belasteter Boden sieht zunächst gut aus und zeigt den Fehler erst Wochen später – als Wellen, Ablösungen oder matten Stellen.
Das ist der Punkt, an dem in Objekten am häufigsten Druck gemacht wird, und der Punkt, an dem wir nicht nachgeben. Ein Boden, der nach einem halben Jahr wieder aufgemacht werden muss, kostet alle Beteiligten mehr als drei Tage Wartezeit.
6. Was in einem Objektangebot stehen sollte
- Belag mit Bezeichnung, Nutzungsklasse und Brandverhalten des Aufbaus
- Untergrundarbeiten getrennt ausgewiesen – nicht pauschal
- Umgang mit Altbelag und Entsorgung, inklusive Schadstoffvorbehalt
- Abschnittsbildung und Zeitfenster
- Trocknungs- und Wartezeiten als eigene Position im Terminplan
- Anschlüsse: Sockelleisten, Übergangsprofile, Türzargen, Aufzugskanten
Fehlt einer dieser Punkte, ist das Angebot nicht günstiger – es ist nur unvollständiger.
Womit wir arbeiten
Wir sind ein kleiner Betrieb und nehmen Objekte an, die dazu passen: Treppenhäuser, Verwaltungs- und Schulgebäude, Praxen, Büroflächen, einzelne Etagen. Was wir nicht machen, sind Großbaustellen mit mehreren tausend Quadratmetern und paralleler Kolonnenführung – dafür braucht es einen anderen Betriebszuschnitt.
Der Vorteil daraus: Sie haben einen Ansprechpartner, der auf der Baustelle steht und nicht nur telefonisch erreichbar ist.
Sie planen eine Sanierung im Bestand? Für eine belastbare Einschätzung brauchen wir eine Besichtigung – gerade beim Untergrund. Erste Fotos und die ungefähre Fläche genügen für den Einstieg. Zum Kontaktformular